Sonntag, 9. August 2009

Müllmann hat wieder Arbeit

Das Arbeitsgericht Mannheim ließ es nicht durchgehen, dass eine Entsorgungsfirma ihren Mitarbeiter entließ, nur weil er sich ein einer Reise-Kinderbett aus dem Müll fischte, das sowieso vernichtet worden wäre.Das Corpus Delicti ist ein ausrangiertes Kinderbett, das im Dezember 2008 in einem Container einer Mannheimer Gesellschaft für Abfallbeseitigung auf seine Verschrottung wartete. Ihm war im Dezember 2008 fristlos gekündigt worden, weil er vor den Augen seiner Kollegen ein Kinderreisebett aus dem Müll gezogen und mit nach Hause genommen hatte.

2 Kommentare:

  1. OK, die Mitnahme von Gegenständen aus dem Müll vom Arbeitgeber sei ausdrücklich verboten worden, andererseits habe im Betrieb die Praxis geherrscht, dass Dinge bei ordnungsgemäßem Nachfragen doch hätten mitgenommen werden dürfen. Deshalb hätte er das Reisebett ohnehin bekommen, wenn er vorher gefragt hätte...

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  2. Es gibt auch Dinge, die ein Arbeitgeber gar nicht verbieten kann, by the way. So wie es auch im Mietvertrag Klauseln gibt die ungültig sind, *auch* wenn man unterschrieben hat. Es gibt sowas wie unfreiwillige Vereinbarungen, und das berücksichtigt der Gesetzgeber.

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